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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2012

§ 1

Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Das Übersetzungsbüro online translations & services, nachfolgend "DAS/DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO" genannt, erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Bei kaufmännischen Kunden gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen während seiner Durchführung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf.

§ 2

Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes auf der Grundlage einer von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO an den Kunden übermittelten Preiskalkulation oder mit der ersten Erfüllungshandlung auf der Grundlage eines abgegebenen Angebotes von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO zustande. Ist ein schriftlicher Kundenauftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2) Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO stets freibleibend und unverbindlich. DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO ist befugt, den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer zum Geschäftsbetrieb zugelassenen deutschen Großbank abhängig zu machen.

(3) Soweit sich DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 3

Leistungsumfang

(1) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO bietet einen Übersetzerservice an, der über das Internet weltweit zur Verfügung steht.

(2) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text in eine andere Sprache zu übersetzen. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Quelltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

§ 4

Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Kommt DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

(4) Nach erfolgter Übersetzung wird der übersetzte Text dem Kunden je nach Wunsch des Kunden per Post, Diskette, CD-ROM, E-Mail oder Telefax geliefert. Der Versand oder die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO nicht.

(5) Bei Kunden, die Unternehmer sind, gelten folgende Rügepflichten: Der Kunde hat die Übersetzung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel nach dieser Untersuchung und verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO anzuzeigen. Die Übersetzung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung der Kunde Mängel schriftlich angezeigt hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(6) Die Übersetzung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der Kunde diese verwendet. Als Verwendung gilt auch, dass der Kunde bzgl. der Übersetzung einen Druckauftrag erteilt.

§ 5

Mängelhaftung

(1) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, ist DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(2) Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung im Sinne des Abs. 1. den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert.

(3) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO beruhen. Soweit DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6

Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO.

(3) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, bei Schäden, die

a. durch die Inanspruchnahme von DEN ÜBERSETZUNGSBÜRO-Dienstleistungen

b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO nicht erfolgt ist,

c. durch den vom ÜBERSETZUNGSBÜRO verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

§ 7

Gewährleistungsausschluß

Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO keine Gewähr dafür, daß die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.

§ 8

Vergütung/Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO „ab Werk“, Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Ansprüche behält sich DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO ausdrücklich vor.

(4) Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt (Rechtsvorbehalt).

§ 9

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/ Abtretungsverbot

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO unzulässig.

§ 10

Kündigung

(1) Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen.

(2) Wird ein erteilter Auftrag vom Kunden gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50% des Auftragswertes.

(3) Unterlagen, die vom Kunden für die Übersetzung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO, die jedoch berechtigt ist, diese Daten jederzeit nach Fertigstellung oder Kündigung zu löschen.

§ 11

Datenschutz

(1) DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO weist den Kunden gem. § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO berechtigt, die Kundendaten offen zu legen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Dazu ist sie im übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen DES ÜBERSETZUNGSBÜROS sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

§ 12

Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister abzuwerben oder ohne Zustimmung von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 13

Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Übersetzungsbüros in Essen, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt.

(3) Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

(4) Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, daß der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.